zum Inhalt springen

Inklusives Welterbe?

Die Gemeinsamkeiten aller Welterbestätten ist der universelle Wert für die gesamte Menschheit. Der Begriff Menschheit ist hier in seiner allumfassenden und inklusiven Bedeutung gemeint. Daher müssen auch die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Für die Entstehung dieses inklusiven Verständnisses war die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 ein großer Schritt. Diese trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Durch Artikel 9 der Konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten Maßnahmen die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu schaffen. Aufgrund dieses Selbstverständnisses der Welterbestätten und der Verpflichtungen infolge der UN-BRK müssen alle Welterbestätten einen inklusiven Ansatz versuchen umzusetzen. Diese Arbeit möchte an drei verschiedenen Weltkulturerbestätten in Deutschland exemplarisch zeigen, mit welchen Maßnahmen die Institutionen versuchen diesem Anspruch gerecht zu werden und welche Schwierigkeiten und Probleme dabei auftreten können.